An Johann Christian Franz. Berlin, 11. Juli 1805. Donnerstag
Herr Ballow könne kein halbes
Abonnement bekommen. Auf F.s Antrag, im Herbst für drei Monate Reiseurlaub nehmen zu wollen, dem bereits Baron von der Reck zugestimmt haben soll, wolle I.
folgendes sagen: die Direktion bewillige gern Urlaub, weil sie Urlaub für
nützlich und vorteilhaft hält. Ansprüche darauf habe der Eine mit so viel Recht
wie der Andere. Und da F. bisher keine Kunstreisen gemacht habe, sind seine Ansprüche darauf größer. Jedoch
werde F. nicht vergessen haben, dass seine häufigen Unpässlichkeiten das Theater
oft in den Fall gesetzt habe, von ihm keinen Gebrauch machen zu können. Die
Direktion begehe nicht die Inhumanität, lange Krankheit für Urlaub anzurechnen,
jedoch werde sich derjenige von selbst bescheiden. F. müsse außerdem selbst
wissen, dass drei Monate Urlaub lange vorher eingereicht werden müssen, um
planen zu können. F.s Urlaub von Mitte August bis Mitte November würde in die
Zeit der großen Opernproben fallen. Des Weiteren finden die Aufführungen zum Herbstmanöver in Potsdam statt. Wenn F. sich mit einem kürzeren Urlaub begnügen
könne, wolle man prüfen, wann und wie lang das möglich ist.