An die Oberdirektion des Theaters zu Frankfurt am Main. Berlin, 23. Januar
1798. Dienstag
I. teilt der Frankfurter Direktion mit,
dass der Vertrag von Herrn und
Frau Beschort in Berlin
rechtmäßig sei, weil sie 1. nicht ein Vierteljahr vor Vertragsende gekündigt
hätten, 2. weil Herr Beschort eine erhaltene Zulage angenommen habe, 3. weil das
die Angaben aus dem beiliegenden Protokoll über den Hergang des
Vertragsabschlusses beweisen. Des Weiteren wünsche der König, dass Beschort in Berlin bleibt.
Beschort habe übereilt gehandelt, wolle aber jetzt in Berlin bleiben. I. hoffe,
die Frankfurter Direktion verfahre mit Willfährigkeit, daraus
könne ein Verhältnis entstehen, das für beide Seiten gleich verbindlich sei, so
dass es in der Folge keine ähnlichen Fälle zwischen Berlin und
Frankfurt geben werde.