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Übersicht der Korrespondenz
mit Johann Christian Franz im Jahr 1805

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Von Johann Christian Franz. Berlin, 23. März 1805. Samstag

Da F. an Katarrh und Brustfieber leide, habe er seine Partie an Eysig zurückgeschickt, damit sie im Notfall von jemandem doubliert werden könne.

An Johann Christian Franz. Berlin, 11. Juli 1805. Donnerstag

Herr Ballow könne kein halbes Abonnement bekommen. Auf F.s Antrag, im Herbst für drei Monate Reiseurlaub nehmen zu wollen, dem bereits Baron von der Reck zugestimmt haben soll, wolle I. folgendes sagen: die Direktion bewillige gern Urlaub, weil sie Urlaub für nützlich und vorteilhaft hält. Ansprüche darauf habe der Eine mit so viel Recht wie der Andere. Und da F. bisher keine Kunstreisen gemacht habe, sind seine Ansprüche darauf größer. Jedoch werde F. nicht vergessen haben, dass seine häufigen Unpässlichkeiten das Theater oft in den Fall gesetzt habe, von ihm keinen Gebrauch machen zu können. Die Direktion begehe nicht die Inhumanität, lange Krankheit für Urlaub anzurechnen, jedoch werde sich derjenige von selbst bescheiden. F. müsse außerdem selbst wissen, dass drei Monate Urlaub lange vorher eingereicht werden müssen, um planen zu können. F.s Urlaub von Mitte August bis Mitte November würde in die Zeit der großen Opernproben fallen. Des Weiteren finden die Aufführungen zum Herbstmanöver in Potsdam statt. Wenn F. sich mit einem kürzeren Urlaub begnügen könne, wolle man prüfen, wann und wie lang das möglich ist.

Von Johann Christian Franz. Berlin, 11. Juli 1805. Donnerstag

M. bittet um einen dreimonatigen Urlaub. Im Laufe von F.s vierzehnjärigem Dienst beim Deutschen Theater habe F. außer einem dreiwöchigen Aufenthalt in Stettin im Sommer 1795, wo er half, ein Oratoriom einzustudieren, keine theatralische Geschäftsreise unternommen. Jetzt habe F. Aussichten, Vorteil von einer solchen Reise zu ziehen. Um die Erlaubnis des Königs zu erhalten, habe sich F. bereits an Freiherrn von der Reck gewandt.

Von Johann Christian Franz. Berlin, 12. Juli 1805. Freitag

F. benötige für seine Reise drei Monate. Baron von der Reck habe F. gesagt, dass genug Zeit bleibe, um seine Partie zum bevorstehenden Karneval einzustudieren. F. müsse spätestens am 15. September abreisen.

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