Von Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 2. Januar 1804.
Montag
FW III. habe nichts dagegen, dass der Schauspieler Franz vom 1. April 1804 an 104 Taler Zulage und alle drei Jahre
ein Benefiz erhalte. Dagegen gestehe er ungern den Zuschuss von 1500 Talern aus
der Nationaltheaterkasse zu, da aus dem Hypothekenschein nicht einmal der Betrag und die damit verbundenen
Rechte des Amtes hervorgingen. Die Hypothek gewähre demzufolge keine Sicherheit.
FW III. habe jedoch nichts dagegen, wenn Franz jährlich 100 Taler und von jeder
Benefizvorstellung 200 Taler zurückzahlt. Jedoch müsse der Theaterjustiziar
von Warsing darauf achten, dass die
Eintragung der 1500 Reichstaler ins Hypothekenbuch erfolge.