Von Friedrich Wilhelm III. an Carl Conrad Casimir Doebbelin. Potsdam, 24.
April 1803. Sonntag
FW III. teile D. auf seinen Antrag vom 15. April, im Mai in Charlottenburg in der Reitbahn seine Bühne
eröffnen
zu dürfen, mit, dass es keiner Erlaubnis bedürfe, solange die Direktion
des Nationaltheaters D. die Konzession zum Spielen nicht entziehe. Wegen
Benutzung der Reitbahn müsse D. sich jedoch an die Charlottenburger Garnison und
den Stallmeister Graf von Lindenau
wenden.