An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 4. Februar 1803.
Freitag
I. berichtet, dass die Liebhabertheater auf die Kasse des Nationaltheaters einen
negativen Einfluss hätten. Auf der einen Seite habe die Direktion die
Verpflichtung, den Ausgabenetat des neuen großen Schauspielhauses zu erfüllen,
andererseits würden sich die Privattheater
vermehren und Bühnen in großen mit Logen versehenen Sälen eröffnen. Dadurch
würde Publikum vom Nationaltheater abgezogen. Der König möge befehlen, dass das
Armendirektorium den Saal im Lichtenau'schen
Palais nicht weiterhin an Liebhabertheater vermieten dürfe. Steffeck habe geschrieben, der Mietpreis sei jetzt
bereits entrichtet. Die Liebhabertheater hätten außerdem einen schlechten
Einfluss auf die Moral. Sie würden die Menschen von ihren bürgerlichen
Geschäften abhalten. Des Weiteren könnten die Kosten für Miete, Garderobe,
Requisiten, Beleuchtung, Musik, Dekorationen nicht aus den Beiträgen der
Mitglieder beglichen, sondern nur durch die Einnahme von Eintrittsgeldern
bezahlt werden. Es sei ein Unterschied, wenn gelegentlich von einem Zirkel vor
sechzig oder siebzig Zuschauern zur geselligen Vergnügen dramatische
Vorstellungen gegeben würden, als wenn wöchentlich vor 200 bis 250, oder gar 400
Menschen wie im Lichtenau'schen Theater gespielt würde. Die Polizeidirektion sei
im Stande, FW III. einen Bericht über die Anzahl der Liebhabertheater zu
geben.