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Übersicht der Korrespondenz im Jahr 1803

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An das Polizeidirektorium. Berlin, 5. Januar 1803. Mittwoch

Auf die Anfrage der Polizeidirektion, welche Vorrichtungen die Direktion des Nationaltheaters gegen Feuer und bei Ausbruch von Feuer getan habe, schicke die Direktion des Theaters in der Beilage A und in der Beilage B ihre diesbezüglichen Verordnungen.

An Steffeck. Berlin, 18. Januar 1803. Dienstag

I. füge sich, dass die Privattheatergesellschaft Minerva im Lichtenau'schen Palais drei Monate spielen werde, weil die Miete, die das Armendirektorium erhalten habe, schon bezahlt sei und Minister von Massow es wünsche. Jedoch habe I. zu viel konveniert und müsse jetzt eine Anzeige machen, da es eine Menge private Theater gebe, welche ein Abonnement haben und ihren Wirkungskreis täglich vergrößern.

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 18. Januar 1803. Dienstag

Auf I.s Schreiben vom 5. habe die Polizeidirektion einige Einwände, die sie mitteilen wolle. Man sehe bei einem Feuer die größte Gefahr im Gedränge des Publikums. Deshalb müssten an die Offizianten (wie Logensteher) Anweisungen ergehen. Weiterhin sehe man Probleme, die durch die große Höhe des Gebäudes, insbesondere des Daches, entstehen würden. Die angrenzenden Gebäude seien in Gefahr, weil es keine Möglichkeit gebe, die Spritzenschläuche nach oben zu bringen. Man schlage vor, wenn es der Bau erlaubt, in den Ecken des Hauses Türme mit steinernen Treppen anzulegen, um so einen Spritzenschlauch auf das Gebäude führen zu können. Auch müssten unter den Türmen Brunnen angelegt werden. Es folgen weitere Verbesserungsvorschläge. So sollten z.B. Rettungsleitern zum Aussteigen aus den Fenstern angefertigt werden, weil die Treppen im Haus nur aus Holz bestünden. Glatz solle Modelle für diese Treppen anfertigen. Auch solle Glatz, weil er das Gebäude am Besten kennt, die Löscharbeiten dirigieren. Dem Kastellan müsse jemand zur Seite gestellt werden, der ihn zugleich kontrolliere. - Im Übrigen sollten des Öfteren Visitationen durch den Feuerherrn des Reviers Weitzel, den Polizeikommissar Niesner und den Oberspritzenkommissar Reisinger erfolgen. - Das Schreiben ist von Eisenberg und Brandhorst unterschrieben.

Von Rudeloff, Lehmann und Blume. Berlin, 19. Januar 1803. Mittwoch

I.s Antwort an Lehmann in Betreff des Lichtenau'schen Theaters könne ihnen nicht gefallen. Deshalb wolle man sich näher erklären. Die Gesellschaft Minerva habe das Lichtenau'sche Theater gemietet, weil man kein anderes eingerichtetes Theater habe, aber nicht, weil man sich vergrößern wolle. Man habe das Theater nur für drei Monate gemietet und man wolle nur am Sonntag spielen. Iffland möge Sie unterstützen.

An Rudeloff, Lehmann und Blume. Berlin, 24. Januar 1803

Man habe die Ankündigung des Privattheaters Minerva, im ehemaligen Lichtenau'schen Theater Vorstellungen geben zu wollen, erhalten. Die Direktion habe sich genötigt gesehen, den Fall anzuzeigen. Der Bericht werde am 27. abgegeben. I. habe sich den Privattheatern gegenüber bisher immer geneigt gezeigt. Im vorliegendem Falle könne man von ihm keine Zustimmung erwarten.

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 4. Februar 1803. Freitag

I. berichtet, dass die Liebhabertheater auf die Kasse des Nationaltheaters einen negativen Einfluss hätten. Auf der einen Seite habe die Direktion die Verpflichtung, den Ausgabenetat des neuen großen Schauspielhauses zu erfüllen, andererseits würden sich die Privattheater vermehren und Bühnen in großen mit Logen versehenen Sälen eröffnen. Dadurch würde Publikum vom Nationaltheater abgezogen. Der König möge befehlen, dass das Armendirektorium den Saal im Lichtenau'schen Palais nicht weiterhin an Liebhabertheater vermieten dürfe. Steffeck habe geschrieben, der Mietpreis sei jetzt bereits entrichtet. Die Liebhabertheater hätten außerdem einen schlechten Einfluss auf die Moral. Sie würden die Menschen von ihren bürgerlichen Geschäften abhalten. Des Weiteren könnten die Kosten für Miete, Garderobe, Requisiten, Beleuchtung, Musik, Dekorationen nicht aus den Beiträgen der Mitglieder beglichen, sondern nur durch die Einnahme von Eintrittsgeldern bezahlt werden. Es sei ein Unterschied, wenn gelegentlich von einem Zirkel vor sechzig oder siebzig Zuschauern zur geselligen Vergnügen dramatische Vorstellungen gegeben würden, als wenn wöchentlich vor 200 bis 250, oder gar 400 Menschen wie im Lichtenau'schen Theater gespielt würde. Die Polizeidirektion sei im Stande, FW III. einen Bericht über die Anzahl der Liebhabertheater zu geben.

Von Brandt. Berlin, 5. Februar 1803. Samstag

Eine Gesellschaft anständiger und gesitteter Bürger beabsichtige, bei B. ein Privattheater zu errichten. Da sich das Gerücht verbreitet habe, dass eine Vermehrung von Privattheatern nicht gestattet werden solle, frage B., ob das der Fall sei.

An Brandt. Berlin, 7. Februar 1803. Sonntag

Auf B.s Anfrage hinsichtlich der Privattheater sei Folgendes zu sagen: Die Errichtung neuer Privattheater sei der Kasse des Nationaltheaters nachteilig. Seit I.s Hiersein habe er nichts gegen diese Theater unternommen, nun habe er sich aber an den König gewandt. I. sei seiner Pflicht gefolgt, er habe keine Abneigung gegen die Sache.

Von Polizeidirektorium. Berlin, 8. Februar 1803. Dienstag

Nach bisherigen Grundsätzen dürfen Aufführungen von Privattheatern nicht in der Wohnung eines Bierschenks oder dem Wirt eines Tanzbodens stattfinden. Eine andere Einschränkung hinsichtlich des Lokals sei bisher nicht vorgenommen worden. In dieser Hinsicht habe die Privattheatergesellschaft Minerva die Erlaubnis, im Lichtenau'schen Palais zu spielen. Indes sei dem Polizeikommissar des Reviers aufgetragen worden, darauf zu achten, dass außer den Mitgliedern der Gesellschaft niemand für Bezahlung zu den Vorstellungen zugelassen werde. Des Weiteren habe man von dem Fall dem Generaldirektorium Bericht erstattet. Das Schreiben ist von Eisenberg und Brandhorst unterschrieben

An die Polizeidirektion. Berlin, 11. Februar 1803. Freitag

Empfangsbestätigung des Schreibens vom 18. Januar, von dem sogleich Abschriften angefertigt worden seien. Morgen werde das Schreiben dem Architekten des Hauses übermittelt werden.

An Carl Gotthard Langhans. Berlin, 12. Februar 1802. Samstag

Die hiesige Polizeidirektion habe vor acht Wochen um Auskunft über die getroffenen Vorkehrungen gegen Feuer gebeten und diese erhalten. Jetzt habe I. wiederum Antwort bekommen. I. habe der Polizeidirektion gestern geschrieben, dass L. darüber informiert werde. Als Beilage folge der Erlass der Polizeidirektion.

Von Otto Carl Friedrich Graf von Voß. Berlin, 16. Februar 1803. Mittwoch

Der König habe die in der Eingabe vom 4. angeführten Gründe zur Beschränkung der sogenannten Liebhabertheater nicht unerheblich gefunden. Da bei der Vermehrung der Liebhabertheater Nachteile für die Theaterkasse und Missbräuche für die Moralität zu besorgen seien, wolle man die Aufführungen in gemieteten Sälen nicht mehr gestatten. Die nähere Bestimmung entnehme man der Abschrift des heute an das Polizeidirektorium ergangenen Reskriptes.

Von Brandt. Berlin, 12. März 1803. Samstag

Dank für I.s Schreiben vom 7. Februar. Am 10. Februar habe man vom Polizeidirektorium die Erlaubnis zum Spielen bekommen. Zwar habe man die Auflage erhalten, ein anderes Lokal zu suchen, da es in einem öffentlichen Biersaal nicht gestattet sei, Theater zu spielen. B. wolle aber seine Wirtschaft aufgeben, so dass sein Bierhaus in ein Privathaus verwandelt werde. Der Polizeikommissar habe B. berichtet, dass nach der Verordnung von 1791 es Privattheatergesellschaften nicht erlaubt sei, einen Saal zu mieten. Da B. in Erfahrung gebracht habe, dass Gesellschaften dann zugelassen würden, wenn sie nachweisen könnten, dass die Spielstätte ihr Eigentum sei, wolle B. nachfragen, ob er das Haus zu diesem Zweck kaufen dürfe.

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 20. März 1803. Sonntag

I. werde ersucht, die Anmerkungen der Architekten (Langhans, Moser) zur Beförderung der Feuersicherheit im Schauspielhaus zu schicken. Der Brief ist von Eisenberg und Brandhorst unterzeichnet.

An das Polizeidirektorium (?). Berlin, 22. Mai 1803. Dienstag

Um die Sicherheit des Publikums im gerade vollendeten Bau des Schauspielhauses zu gewähren und einer von Herrn Grafen von Schulenburg gemachten Äußerung nachzukommen, wolle I. an die Gewitterleiter erinnern und um Genehmigung des Kontrakts mit dem Schornsteinfeger bitten.

An das Polizeidirektorium. Berlin. 26. März 1803. Samstag

Die Antwort der Architekten (Langhans, Moser) sei noch nicht eingegangen, man habe nochmals an sie geschrieben.

An Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 26. März 1803. Samstag

I. schicke den gestrigen Erlass des Polizeidirektoriums hinsichtlich der Feuersicherheit und bitte um dessen Befolgung. I. sei die Pflichterfüllung bei diesem Gegenstand wichtig.

Von Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 27. März 1803. Sonntag

Detaillierte Antwort auf die von der Polizeidirektion gemachten Bemerkungen zur Feuersicherheit im Schauspielhaus. Z. B.: Alle beim Theater angestellten Arbeiter müssen sich bisher durch Feuerzettel legitimieren. Man sollte stattdessen blecherne Marken ausgeben. Nehme das Feuer so überhand, dass die Löschmaschinen nicht benutzt werden können, sei auch von außen keine Hilfe möglich. An den Ecken des Hauses Brunnen zu bohren, sei nicht nötig, es gebe in der Nähe (von der Leipziger Straße bis zu den Linden und von der Wallstraße bis zur Kanonierstraße) genug Brunnen. Für die Wasserbehälter stehe im Winter Steinsalz zu Verfügung, damit diese nicht einfrieren. Man müsse zugeben, dass das Dach, wenn es brenne, schwer zu löschen sei. Es sei aber nicht sinnvoll, Türme an den Ecken zu bauen, weil sich wegen der entstehenden Rauchentwicklung keiner darin aufhalten könnte. Beim Bau des Hauses sei darauf geachtet worden, dass die Haupttreppe in massive Wände eingelassen worden sei.

Von Johann Christian Franz. Berlin, 28. März 1803. Montag

Dankt für die durch Rendant Jacobi erfolgte großzügige Abrechnung seiner Benefizvorstellung . Um seine schwierige Lage zu verbessern, wolle er eine Bitte vortragen. Im vergangenen Sommer habe F. eine Einladung nach Leipzig erhalten. F. sollte dort einige Rollen spielen und ein Konzert geben. F.s Armbruch habe die Reise verhindert. Jetzt würde er gern die Verhandlungen mit Seconda wieder aufnehmen.

Von Otto Carl Friedrich Graf von Voß. Berlin, 6. April 1803. Mittwoch

Der König habe zwar in seiner Bekanntmachung vom 16. Februar bestätigt, dass es Privattheatern nicht erlaubt sei, in gemieteten Sälen zu spielen, jedoch sei es billig, für die seit Jahren bestehende Privattheatergesellschaft Urania eine Ausnahme zu machen. Diese Gesellschaft habe seit November 1796 die schriftlicher Erlaubnis des Direktoriums, zu ihren Vorstellungen einen Saal zu mieten.

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