An Joseph Lanz. Berlin, 20. November 1802. Samstag
Da die Diebstähle und Verschleppungen des
Materials, besonders von Leinwandfarben und -stücken seit einiger Zeit häufig
wahrgenommen würden, so werde L. beauftragt, sämtlichen Theaterleuten und
Illuminateuren bekannt zu machen: 1. dass für den Hinweis auf einen Dieb, der
gerichtlich verfolgt werden könne, man drei Friedrich d'or erhalte. 2. dass es
Pflicht sei, auf das Eigentum des Nationaltheaters Obacht zu geben. 3. dass
jeder, der sich der Veruntreuung schuldig mache, entlassen werde. 4. dass auch
derjenige, der von einem Diebstahl wisse und ihn nicht anzeige, entlassen werde.
L. möge diesen Beschluss, zu dem der gestern auf dem Malersaal geschehene
Diebstahl von Leinwand den Anlass gebe, allen benannten Personen vorlegen und
die Direktion darüber informieren.