Kur- und Neumärkisches auch Pommersches Departement des Generaldirekoriums.
Berlin an Doebbelin, 8. September 1802. Mittwoch
Auf das Ansuchen des Schauspieldirektors Doebbelin an den König, in
Charlottenburg
Theatervorstellungen geben zu können, sei
ihm die Erlaubnis unter der Voraussetzung erteilt worden, dass er in Folge
seines Privilegs dazu berechtigt sei. Da diesem Privileg als auch dem mit
Doebblins geschiedener Ehefrau geschlossenem
Vergleich Modifikationen beigefügt worden seien, erhalte I. diese hiermit.