Von Friedrich Philipp von Eisenberg (Polizeidirektorium). Berlin, 23. März
1802. Dienstag
Antwort auf das Ersuchen der Theaterdirektion, die Verkäufer von Kuchen, Früchten
usw. an den Türen durch die Wachen wegweisen zu lassen. Der Polizeidiener habe den Auftrag, jene
Höker, die sich auf den Treppen vor dem Schauspielhaus
aufhielten, wegzuweisen. Was das Innere des Schauspielhauses angehe, liege es
jedoch außer den Gränzen unserer Gerichtsbarkeit, wirken zu dürfen. Dies
hängt von der Wache ab, welche von gedachter Hochlöbl. Direction nur
requiriert werden darf. Eben so wenig können wir auch diese Verkäufer ganz
aus der Gegend des Schauspielhauses vertreiben, da es größtentheils
Soldatenfrauen sind, welche ihrer Nahrung nachgehen.