Von König Friedrich Wilhelm III. Potsdam, 16. November 1801. Montag
FW III. autorisiere I. die am 30. Oktober eingereichten Bestimmungen zu den
Eintrittspreisen und Abonnements im neuen Schauspielhaus zu Berlin bekannt zu
machen. Des Weiteren befehle FW III., dem Grafen von
der Schulenburg die von ihm abonnierte Loge unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Theater müsse täglich
ein Offizier anwesend sein. FW III. habe Generalfeldmarschal von Moellendorf darüber bereits unterrichtet. Es
sei übrigens ratsam, das Theater gegen Feuergefahr in der Berliner Feuersozietät zu versichern.