Von Friedrich Wilhelm II. an die Generaldirektion. Berlin, 19. Juni 1795.
Freitag
FW II. bestätige die unter dem Datum vom 17. Juni gemachten Vorschläge zur
Einrichtung eines Pensionsfonds. Das
eingezahlte Geld könne von keinem Mitglied, wenn es das Theater früher verlassen
sollte, zurückgefordert werden. Die Fragen, wer pensionsfähig sei und wie hoch
die Pension ausfalle, beantwortet allein die Direktion. Da die Einrichtung des
Pensionsfonds von der Absicht bestimmt worden sei, Talent, Fleiß und gute
Aufführung unter den Schauspielern und anderen Mitgliedern des Theaters zu
fördern, so hoffe FW II., dass die Direktion diese Absicht nie aus den Augen
verliere.