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Übersicht der Korrespondenz im Jahr 1794

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Von der Generaldirektion an Friedrich Karl Lippert. Berlin, 28. Januar 1794. Dienstag

Wiederholung des Protokolls vom 25. Januar in Briefform.

Von der Generaldirektion an die Haupttheaterkasse. Berlin, 28. Januar 1794. Dienstag

Da der Schauspieler und Sänger Lippert und dessen Ehefrau am 16. März das Nationaltheater verlassen, wird die Auszahlung der Gage am 16. März beendet.

Von der Generaldirektion an die Haupttheaterkasse. Berlin, 16. März 1794. Sonntag

Anweisung an die Kasse, dass an den ehemalige Direktor der ersten Violinen Schulze wöchentlich 4 Reichstaler und an Pregel 2 Reichstaler mehr wöchentlich zu zahlen seien. Der Entwurf ist von Engel und Ramler unterzeichnet.

Von der Generaldirektion an Philipp Pregel. Berlin, 16. März 1794. Sonntag

Da der bisherige Direktor der ersten Violine, Herr Schulze, wegen zunehmender Schwäche von seinen Geschäften entbunden zu werden wünscht, wolle man P. zum Direktor der ersten Violinen machen. An Tagen, wo keine Oper gegeben werde, habe P. die Aufsicht und Direktion über das Orchester. P.s. Sohn könne unentgeltlich im Orchester spielen. Erwähnung des Violinisten Bracker. Der Entwurf ist von Engel und Ramler gezeichnet.

Von der Generaldirektion an Schulze. Berlin, 16. März 1794. Sonntag

Da S. wegen Augenschwäche seinen langjährigen Dienst, der im Doebbelinschen Theater begonnen habe, nicht länger fortsetzen könne, werde Herr Pregel Direktor der erstenViolinen. S. möge sämtliche Symphonien und sonstige in seiner Verwahrung befindlichen Musikalien nebst einem Verzeichnis an Pregel übergeben. S. erhalte Zeit seines Lebens eine wöchentliche Pension von 4 Reichstalern. Der Entwurf ist von Engel und Ramler unterzeichnet.

Von Antonio Bianchi an die Generaldirektion. Berlin, 1. Oktober 1794. Mittwoch

B. teile der Direktion mit, dass er künftig im Dienste des Königs bei der italienischen Oper singen werde.

Von der Generaldirektion an Bernhard Anselm Weber und Karl Bernhard Wessely. Berlin, 5. Oktober 1794. Sonntag

Bei den Lust-, Schau- und Trauerspielen leiste das Orchester zu wenig. Das liege nicht an der mangelnden Geschicklichkeit des Orchesters, sondern an den häufigen Wiederholungen der in den Zwischenakten gespielten Stücke. Für die Anschaffung neuer Symphonien erwarte die Direktion Vorschläge von den beiden Musikdirektoren (Weber, Wessely). Weiterhin erwarte man Vorschläge zur Anschaffung eines Flügels und Basses, auch müsse das Stimmen der Klaviere mit Herrn Steibelt neu geregelt werden. Der Brief ist von Ramler und Engel gezeichnet und trägt ein Vermerk von von Warsing.

Von der Generaldirektion an Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Berlin, 9. Oktober 1794. Donnerstag

Die traurige Aussicht der ausgedienten Schauspieler und Schauspielerinnen des Nationaltheaters verdiene die Aufmerksamkeit des Königs. Es könne leicht ein Fonds zu Gunsten einer Pensionsanstalt eingerichtet werden, wenn die Mitglieder der Gesellschaft einen Teil ihrer Gage dazu abgeben würden und wenn viermal im Jahr zum Besten dieses Fonds gespielt würde. Die Haupttheaterkasse würde so nicht belastet werden.

Von Bernhard Anselm Weber an die Generaldirektion. Berlin, 17. Oktober 1794. Freitag

Bei seinem Engagement sei W. ein monatliches Gehalt von 50 Reichstalern, die Aufführung sämtlicher neuer Opern (abgesehen von Musikdirektor Wesselys Kompositionen) und eine angemessene Bezahlung eigener Kompositionen zugesagt worden. W. bitte jetzt um einen schriftlichen Kontrakt. Für die Richtigkeit der angeführten Punkte stehen Herr Ramler und Herr Fleck. Da Wessely die neue Oper Peter der Große aufgeführt habe, müsse Wessely eine andere große Oper abgeben (Die Entführung aus dem Serail, Axur). W. habe schon mehrere eigene Sachen komponiert und aufgeführt. So den Prolog auf die Wiederkunft des Königs. Bisher habe W. noch nichts erhalten.

Von Karl Bernhard Wessely an die Generaldirektion. Berlin, 5. November 1794. Mittwoch

W. dankt der Direktion für die Art und Weise der Verteilung der Dirigate. W. wünsche einen schriftlichen Kontrakt und das gleiche Gehalt wie sein Kollege Weber.

Von der Generaldirektion an Weber und Wessely. Berlin, 6. November 1794. Donnerstag

Die Direktion wolle das Verhältnis zwischen den Musikdirektoren Wessely und Weber endgültig klären: Weber könne nicht alle neuen Opern aufführen. Sobald Herr Weber 18 neue Opern aufgeführt hat, solle Wessely jede zweite der neu aufzuführenden Opern dirigieren.

Von Lehmann und Richter an die Generaldirektion. Berlin, 8. November 1794 Samstag

Durch die Veränderung der Generaldirektion, den Winter über auch freitags Vorstellungen zu geben, könnten sie an den an diesen Tagen stattfindenden Konzerten nicht mehr teilnehmen. Die Herren Bachmann und Hänze bestätigen in der Beilage, dass ihnen deshalb 72 Reichstaler verloren gehen. Da L. und R. von ihrem geringen Gehalt nicht leben könnten, bitten sie um eine Entschädigung.

Von Bernhard Anselm Weber an die Generaldirektion. Berlin, 9. November 1794. Sonntag

W. habe mit dem Klavierstimmer Steibelt die Verabredung getroffen, das er für den Flügel im Orchester 60 Reichstaler und für den Flügel zu den Proben 30 Reichstaler erhält. - Der Kontrabass, welchen der Kassendiener Eysig zu den Proben und Opernvorstellungen bisher immer ausleihe, sei unbrauchbar.

Von der Generaldirektion an Bernhard Anselm Weber und Karl Bernhard Wessely. Berlin, 9. November 1794. Sonntag

Die Direktion wolle zwar keine Einsparungen machen, die dem Ganzen nachteilig sind, sie sei aber der Meinung, dass im Orchester Einsparungen vorgenommen werden können. Sowohl zu den Chören als auch zum Orchester solle in Zukunft so wenig wie möglich Extrapersonal hinzugezogen werden. Das Schreiben ist von Ramler und Warsing unterzeichnet.

Von der Generaldirektion an Lehmann und Richter. Berlin, 9. November 1794. Sonntag

Die Forderung der Herren Lehmann und Richter, eine Entschädigung für die freitags stattfindenden Vorstellungen zu erhalten, weil sie an diesen Tagen keine Konzerte geben könnten, werde abgelehnt. Man wolle jedoch versuchen, ihnen eine Erleichterung zu verschaffen. Das Schreiben ist von Ramler und Warsing unterzeichnet.

Von August Friedrich Krause an die Generaldirektion. Berlin, 19. November 1794. Mittwoch

K. will wissen, wo er die ihm monatlich bewilligten 6 Eintrittskarten abholen könne. K. verspreche, die Instrumente innerhalb von 14 Tagen bestmöglichst anzufertigen und zu liefern.

Von Carl Friedrich Leopold Baron von der Reck an die Generaldirektion. Berlin, 25. November 1794. Dienstag

Der König habe erlaubt, dass der Sänger Fischer in Zukunft auf dem Nationaltheater singe. Das Schreiben ist von Ramler und Warsing unterzeichnet.

Von der Generaldirektion an Johann Ignaz Ludwig Fischer. Berlin, 26. November 1794. Mittwoch

F. werde hiermit bekannt gemacht, dass Baron von der Reck im Namen des Königs erlaubt habe, dass F. auf dem Nationaltheater auftreten könne. Jedoch sei die Theaterkasse nicht in der Lage, F. ein jährliches Gehalt zu zahlen, vielmehr könne man F. für jede einzelne Rolle bezahlen.

Von Johann Ignaz Ludwig Fischer an die Generaldirektion. Berlin, 28. November 1794. Freitag

F. sei damit einverstanden, dass man ihn für jede Rolle, die er auf dem Nationaltheater singe, bezahle.

Von der Generaldirektion an die Haupttheaterkasse. Berlin, 11. Dezember 1794. Donnerstag

Sekretär Jacobi werde angewiesen, einen Pensionsfonds für ausgediente Schauspieler einzurichten. Die Einnahmen der jährlich stattfindenden vier Benefizvorstellungen sollen in diesen Fonds eingezahlt werden. Das Schreiben ist von Ramler und Warsing unterzeichnet.

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