Von der Generaldirektion an Rosenau. Berlin, 15. Dezember 1787.
Samstag
Da bei jedem Schauspieler vorausgesetzt werde, dass derselbe seine Gliedmaßen
völlig gebrauchen könne, so werde der mündlich eingegangene Kontrakt mit dem
Sänger Rosenau, der einen lahmen Arm habe und diesen Mangel verschwiegen habe, in zwölf Wochen gekündigt.