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Übersicht der Korrespondenz
mit Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein

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Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 8. August 1807. Samstag

G. erinnere an I.s Versprechen, zu prüfen, ob G.s Tochter wert sei, von I. ausgebildet zu werden. G.s Tochter Claire wolle sich Thaliens Dienste weihen.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 16. August 1807. Sonntag

G. bedauere, von I. keine Antwort zu erhalten, und schlage vor, mit ihrer Tochter zu I. zu kommen, bevor I. in die Stadt fahre. - Bitte um Freibillets.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 23. August 1807. Sonntag

G. bitte um Freibillets. G.s Tochter erwarte I.s Urteilsspruch, I. möge morgen kommen.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 3. September 1807. Donnerstag

G. bitte um Freibillets und warte auf I.s Entscheidung in Betreff der Tochter sowie über I.s Urteil von G.s dramatischen Versuchen (Der Maskenball).

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 6. September 1807. Sonntag

I. habe den Maskenball gelesen und wolle ehrlich sein. Das Stück enthalte Porträts aus der Hofwelt, worunter einige alte Bekannte aus der wirklichen Welt seien. Das Stück werde auf einem Gesellschaftstheater Wirkung machen, nicht aber auf einer großen Bühne. Es folgen ausführliche Darlegungen. - Was das Engagement der Tochter betreffe, so habe I. die Darstellung der Thekla überzeugt, dass sie Anlagen für die Bühne habe. Jedoch sei ihre Stimme schwach, man müsste eine Probe auf der Bühne machen. Der Tochter könne keine Gage gezahlt werden.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 7. September 1807. Montag

Dank für I.s Urteil über das Stück Der Maskenball. Tatsächlich beruhe das Stück fast nur auf Tatsachen. G. schicke ein anderes Lustspiel (Der todte Nebenbuhler), das in Prag bereits aufgeführt worden sei und das sie an Herrn Opitz nach Dresden schicken wolle. - Die Stimme der Tochter sei wirklich noch sehr jung, bei der Probe für I. und Herrn Pauly habe sie eine bebende Spannung gehabt. G. stimme einer Bühnenprobe zu. G. sehe ein, dass unter den jetzigen Umständen an ein Gehalt nicht zu denken sei, wünsche aber eine Unterstützung bei der Garderobe.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 9. September 1807. Mittwoch

Bitte um Freibillets und die versprochene Erklärung.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 17. September 1807. Donnerstag

G. bitte um Freibillets und um eine baldige Stimmprobe für ihre Tochter.

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 21. September 1807. Montag

G. möge am 25. abends nach der Komödie mit ihrer Tochter ins Theater kommen, Herr Pauly werde ebenfalls da sein.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 25. September 1807. Freitag

G. frage nach der Ursache der ausgefallenen Stimmprobe für ihre Tochter.

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 30. September 1807. Mittwoch

I. wolle wissen, welche Gehaltsforderungen G. habe.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 1. Oktober 1807. Donnerstag

G. wäre es lieber gewesen, wenn I. das Gehalt festgesetzt hätte. G. sei überzeugt, dass I. das Gehalt nach Maßgabe der Fähigkeiten ihrer Tochter und nach den Möglichkeiten des Etats festsetzen werde. G. bitte um eine wöchentliche Gage von 4 Reichstalern.

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 6. Oktober 1807. Dienstag

G.s Tochter scheine Talent zu haben, wie es sich entwickeln werde, lasse sich nicht bestimmen, da dies von der inneren Bewährung, der Zustimmung des Publikums und von vielen Nebenumständen, die alle ein Ganzes bilden, abhänge. Die finanziellen Verhältnisse des Theaters lassen kein Engagement zu, I. wolle aber etwas für G.s Tochter tun. Die Tochter erhalte deshalb vom 10. Oktober 1807 bis 10. April 1808 ein Engagement zur Prüfung und Übung mit einem Gehalt von 4 Talern wöchentlich. Die Rolle der Gurli könne von der Tochter bald gegeben werden. I. rate von dem Namen Fräulein v. Goldstein ab, empfehle den Namen Demoiselle Stein. Die Tochter habe sich den Theatergesetzen zu unterwerfen. Alle Kleider, ausgenommen moderne, liefere die Direktion.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Kurz nach 6.Oktober 1807

G. und ihre Tochter danken für I.s Wohlwollen. I. möge der Schülerin freundschaftlich und offenherzig die Forderungen der Kunst im rechten Licht aufzeigen. - Die Tochter soll den Namen Steinau führen.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein und Klara Maria Aurora Freiin von Goldstein. Berlin, 7. Oktober 1807. Mittwoch

Bestätigung des Vertrages vom 6. Oktober 1807 in Betreff des Engagements von Klara Maria Aurora von Goldstein.

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 14. Oktober 1807. Mittwoch

Die Tochter habe Anlagen zum guten, natürlichen Spiel, jedoch sei der Gebrauch der Stimme zu fein, zu hoch und müsse durch strenge Übung verändert werden.

Von Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 10. Dezember 1807. Donnerstag

G. frage, ob I. ihr Lustspiel Der todte Nebenbuhler gelesen habe. - G.s Tochter fühle sich untätig. Um ihre Stimme, die Haltung und den Anstand zu üben, könne sie doch Nebenrollen spielen. Durch den Abgang der Mademoiselle Mebus seien solche unbedeutende Rollen frei. - G. bitte um Freibillets.

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 22. Dezember 1807. Dienstag

G. möge sich mit Herrn Tschuke verabreden, von ihm werde G. erfahren, unter welchen Lasten I. erdrückt werde. I. wolle es mit der Tochter noch einmal versuchen, hoffe, dass sich ihre Haltung und Stimme durch Übung gebessert haben. Die Manuskripte von Die Glücksritter und Der Maskenball schicke I. zurück.

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 22. Dezember 1807. Dienstag

I. habe G. bereits willigst gedient, mehr könne I. nicht tun und schicke die Manuskripte zurück.

An Auguste Caroline Ernestine Freiin von Goldstein. Berlin, 9. März 1808. Mittwoch

Die Direktion müsse das Engagement beende, weil die Stimme von G.s Tochter nicht genug entwickelt sei. I. habe geglaubt, dass G.s Tochter, ihre natürlichen Anlagen so entwickeln könne, wie es das verstärkte, deutliche Leben auf der Bühne erfordere. Es sei eine Entwicklung, die sich mehr in der äußeren Haltung zeige als in Rollen und die vom Sehen des Schauspielers sich mehr mitteile als vom Selbstspielen. Davon habe sich I. leiten lassen, habe aber keine Fortschritt wahrgenommen. Die Fortwährende Kindheit widerspreche aller Bestimmung. Die Kunst fordere ein Herausgehen aus sich selbst. Wolle G.s Tochter bei der Bühne bleiben, empfehle I. die Bühnen einer kleinen Stadt.

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