Von Johann Georg Grambs. Frankfurt am Main, 10. Februar 1798. Samstag
Trotz der Nicht-Aufkündigung des Berliner Kontrakts durch den
Schauspieler Beschort und der
Gegenrede seiner Gattin
seien die Frankfurter Ansprüche gerecht.
Man würde es der Frankfurter Bühne nicht
verargen können, wenn sie auf Einhaltung des Vertrages bestehe. Das Frankfurter
Theater erleide einen Verlust, da Beschorts Ruf als Künstler und als moralischer
Mensch groß sei. Man wolle aber aus Schonung für Beschort nachgeben, auch weil
der König ihn gern spielen sehe, vor allem
aber wegen des in Aussicht gestellten freundschaftlichen
Einverständnisses zwischen beiden Bühnen. So würden in Zukunft
Zwischenfälle dieser Art verhindert. Der ehemals Frankfurter Sänger Hübsch würde dann in Berlin keine Anstellung gefunden haben.