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Übersicht der Korrespondenz

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Von W. Paulisch. Berlin, 12. März 1803. Freitag

P. und ihre Schwester seien Mitglieder der französischen Schauspieltruppe und Töchter des ehemaligen Direktors des Französischen Theaters in Berlin. Beide danken für die Aufnahme in Berlin und bitten um Freibillets für das Berliner Theater.

Von Delille an Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Rheinsberg, 9. September 1802. Donnerstag

D. flehe FW III. im Namen der Schauspieler an, den Winter über in Berlin einige Vorstellungen geben zu können. So würden sie für den Verlust ihres Unterstützers entschädigt.

An Johann Friedrich Ludwig Niethe. Berlin, 25. September 1802. Samstag

I. zeige an, dass sich die französische Schauspieltruppe aus Rheinsberg in Berlin ansiedeln wolle. Döbbelin spiele schon zum Nachteil des Nationaltheaters in Charlottenburg. Sollte Herr Wessely, ehemaliger Kapellmeister in Rheinsberg, das erhalten, was er anstrebt, würde das für unsern verdienten Weber eine harte Kränkung sein.

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 30. September 1802. Donnerstag

I. komme der Aufforderung nach, über das Ersuchen der französischen Schauspieltruppe des Schauspielers Delille, im Winter in Berlin spielen zu dürfen, zu berichten. Dem Buchstaben nach schließe das Döbbelin erteile Generalprivileg jedes andere Schauspiel in Berlin aus. Die Führung des Nationaltheaters sei ein spekulatives Werk, welches durch Konkurrenz mit einem anderen Theater nicht gewinnen könne. Außerdem gebe schon Döbbelin zum Nachteil des Geschmacks in Charlottenburg Vorstellungen.

Von Friedrich Wilhelm III. Potsdam, 4. Oktober 1802. Montag

I.s Gutachten vom 30. September über die französischen Schauspieler aus Rheinsberg habe FW III. die Entscheidung treffen lassen, der Truppe zu erlauben, während des Winters im Lichtenau'schen Theater insgesamt 12 Vorstellungen auf Subskription zu geben. Delille sei für die Vorbereitungen selbst verantwortlich. FW III. habe den Minister von Voss angewiesen, die Vorstellungen durch das Polizeidirektorium beobachten zu lassen.

An Carl Gotthard Langhans und Johann Georg Moser. Berlin, 19. Oktober 1802. Dienstag

Auf die vorgestern von Hofbaurat Moser gemachte Äußerung, dass es zur Sicherstellung des Schauspielhauses gegen Feuergefahr zweckmäßig sei, eine Nachtwache anzustellen, die im Malersaal, auf dem darunter liegenden Dekorationsboden und die obere Maschinerie kontrolliere, und dass das Oberhofbauamt diese Nachtwache übernehme, wenn die Theaterdirektion die Tageswache übernehme, antworte man, dass die Direktion von Ihrer Seite bereitwillig zu allem beitragen wolle, was die Sicherheit erhöhe. Für den Nachtposten müsse eine Wohnung angelegt werden. Auch müsse die Oberhofbaudirektion einen Deputierten bestimmen, der mit dem Direktionssekretär Pauly die Revision der Feuergerätschaften und Feuerordnung durchführe. Man bitte um Mitteilung, wie das Einfrieren des Wassers in den Reservoirs verhindert werden könne. Da die meiste Gefahr von der Beleuchtung der transparenten Dekorationen ausgehe, habe die Direktion den Hofzimmermeister Glatz angewiesen, ein Beleuchtungsgerüst zu verfertigen, das bei der notwendigen praktischen Brauchbarkeit gleichzeitig die Feuergefahr verringere.

An Johann Friedrich Ludwig Niethe. Berlin, 30. Oktober 1802. Samstag

I. habe den französischen Schauspielern mitgeteilt, dass sie 12 Vorstellungen in 6 Wochen geben können. - Wolle der König Mittwoch in 8 Tagen die Hussiten vor Naumburg sehen, so sei das möglich. I. bitte diesbezüglich um einen Befehl.

An Perroux. Berlin, 2. November 1802. Dienstag

Der Sekretär des königlichen Kabinetts, Niethe, habe I. versichert, dass der König erlaubt habe, 12 Vorstellungen in sechs Wochen geben zu dürfen. I. werde dem Minister Voss eine Notiz zukommen lassen.

An Otto Carl Friedrich Graf von Voß. Berlin, 2. November 1802. Dienstag

I. übersende in der Beilage das Schreiben des Sekretärs Niethe, worin dieser die Erlaubnis des Königs mitteilt, dass die französischen Schauspieler sechs Wochen lang, mit Ausnahme der Sonntage, in Berlin spielen dürfen.

Von Delille. Berlin, 12. November 1802. Freitag

D. bittet um die Entleihung von Kostümen und Requisiten für die Aufführung von Adolphe et Clara am heutigen Abend. I. möge mitteilen, wo und wann die Objekte abgeholt werden können. Sollte der Überbringer von D.s Brief I. nicht antreffen, möge I. Monsieur Mettra im Bureau des arts Unter den Linden eine Antwort erteilen. D. habe an den Freund in Rheinsberg geschrieben, dem D. einige hundert Stücke gegeben habe. Darunter sei mit Sicherheit Richard coeur de Lion. D. rechne darauf, es in der kommenden Woche zu erhalten, und werde es I. bringen.

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 1. Dezember 1802. Mittwoch

Da die Theaterkasse bisher aus der Anwesenheit der französischen Schauspieler keinen Nachteil gezogen habe, habe I. nichts dagegen einzuwenden, wenn dem Gesuch dieser unglücklichen Leute stattgegeben werde.

An Perroux. Berlin, 1. Dezember 1802. Mittwoch

Der König habe I. den Brief, in dem P. den König um Verlängerung der Vorstellungen in Berlin bitte, geschickt und befohlen, Bericht zu geben, ob die Theaterkasse gelitten habe. I. mache sich das Vergnügen, P. zu sagen, dass I. einverstanden sei. I. sehe es als eine Pflicht seiner Loyalität an, P. über diesen Vorgang und sein eigenes Vorgehen zu informieren.

Von Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Potsdam, 6. Dezember 1802. Montag

Da I.s Bericht zufolge die Theaterkasse von der Anwesenheit der Rheinsberger französischen Schauspieler in Berlin keinen Nachteil erleide, so habe FW III. diesen Leuten gestattet, weitere 12 Vorstellungen zu geben.

An das Polizeidirektorium. Berlin, 5. Januar 1803. Mittwoch

Auf die Anfrage der Polizeidirektion, welche Vorrichtungen die Direktion des Nationaltheaters gegen Feuer und bei Ausbruch von Feuer getan habe, schicke die Direktion des Theaters in der Beilage A und in der Beilage B ihre diesbezüglichen Verordnungen.

An Steffeck. Berlin, 18. Januar 1803. Dienstag

I. füge sich, dass die Privattheatergesellschaft Minerva im Lichtenau'schen Palais drei Monate spielen werde, weil die Miete, die das Armendirektorium erhalten habe, schon bezahlt sei und Minister von Massow es wünsche. Jedoch habe I. zu viel konveniert und müsse jetzt eine Anzeige machen, da es eine Menge private Theater gebe, welche ein Abonnement haben und ihren Wirkungskreis täglich vergrößern.

Vom Polizeidirektorium. Berlin, 18. Januar 1803. Dienstag

Auf I.s Schreiben vom 5. habe die Polizeidirektion einige Einwände, die sie mitteilen wolle. Man sehe bei einem Feuer die größte Gefahr im Gedränge des Publikums. Deshalb müssten an die Offizianten (wie Logensteher) Anweisungen ergehen. Weiterhin sehe man Probleme, die durch die große Höhe des Gebäudes, insbesondere des Daches, entstehen würden. Die angrenzenden Gebäude seien in Gefahr, weil es keine Möglichkeit gebe, die Spritzenschläuche nach oben zu bringen. Man schlage vor, wenn es der Bau erlaubt, in den Ecken des Hauses Türme mit steinernen Treppen anzulegen, um so einen Spritzenschlauch auf das Gebäude führen zu können. Auch müssten unter den Türmen Brunnen angelegt werden. Es folgen weitere Verbesserungsvorschläge. So sollten z.B. Rettungsleitern zum Aussteigen aus den Fenstern angefertigt werden, weil die Treppen im Haus nur aus Holz bestünden. Glatz solle Modelle für diese Treppen anfertigen. Auch solle Glatz, weil er das Gebäude am Besten kennt, die Löscharbeiten dirigieren. Dem Kastellan müsse jemand zur Seite gestellt werden, der ihn zugleich kontrolliere. - Im Übrigen sollten des Öfteren Visitationen durch den Feuerherrn des Reviers Weitzel, den Polizeikommissar Niesner und den Oberspritzenkommissar Reisinger erfolgen. - Das Schreiben ist von Eisenberg und Brandhorst unterschrieben.

Von Rudeloff, Lehmann und Blume. Berlin, 19. Januar 1803. Mittwoch

I.s Antwort an Lehmann in Betreff des Lichtenau'schen Theaters könne ihnen nicht gefallen. Deshalb wolle man sich näher erklären. Die Gesellschaft Minerva habe das Lichtenau'sche Theater gemietet, weil man kein anderes eingerichtetes Theater habe, aber nicht, weil man sich vergrößern wolle. Man habe das Theater nur für drei Monate gemietet und man wolle nur am Sonntag spielen. Iffland möge Sie unterstützen.

An Rudeloff, Lehmann und Blume. Berlin, 24. Januar 1803

Man habe die Ankündigung des Privattheaters Minerva, im ehemaligen Lichtenau'schen Theater Vorstellungen geben zu wollen, erhalten. Die Direktion habe sich genötigt gesehen, den Fall anzuzeigen. Der Bericht werde am 27. abgegeben. I. habe sich den Privattheatern gegenüber bisher immer geneigt gezeigt. Im vorliegendem Falle könne man von ihm keine Zustimmung erwarten.

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 4. Februar 1803. Freitag

I. berichtet, dass die Liebhabertheater auf die Kasse des Nationaltheaters einen negativen Einfluss hätten. Auf der einen Seite habe die Direktion die Verpflichtung, den Ausgabenetat des neuen großen Schauspielhauses zu erfüllen, andererseits würden sich die Privattheater vermehren und Bühnen in großen mit Logen versehenen Sälen eröffnen. Dadurch würde Publikum vom Nationaltheater abgezogen. Der König möge befehlen, dass das Armendirektorium den Saal im Lichtenau'schen Palais nicht weiterhin an Liebhabertheater vermieten dürfe. Steffeck habe geschrieben, der Mietpreis sei jetzt bereits entrichtet. Die Liebhabertheater hätten außerdem einen schlechten Einfluss auf die Moral. Sie würden die Menschen von ihren bürgerlichen Geschäften abhalten. Des Weiteren könnten die Kosten für Miete, Garderobe, Requisiten, Beleuchtung, Musik, Dekorationen nicht aus den Beiträgen der Mitglieder beglichen, sondern nur durch die Einnahme von Eintrittsgeldern bezahlt werden. Es sei ein Unterschied, wenn gelegentlich von einem Zirkel vor sechzig oder siebzig Zuschauern zur geselligen Vergnügen dramatische Vorstellungen gegeben würden, als wenn wöchentlich vor 200 bis 250, oder gar 400 Menschen wie im Lichtenau'schen Theater gespielt würde. Die Polizeidirektion sei im Stande, FW III. einen Bericht über die Anzahl der Liebhabertheater zu geben.

Von Brandt. Berlin, 5. Februar 1803. Samstag

Eine Gesellschaft anständiger und gesitteter Bürger beabsichtige, bei B. ein Privattheater zu errichten. Da sich das Gerücht verbreitet habe, dass eine Vermehrung von Privattheatern nicht gestattet werden solle, frage B., ob das der Fall sei.

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