An Friedrich Philipp von Eisenberg (Polizeidirektorium). Berlin, 19. März
1802. Freitag
Nach Klagen des Konditors im neuen Schauspielhaus, Herrn Reibedanz, sowie aus dem Publikum ersucht die Direktion des
Nationaltheaters das Polizeidirektorium, die
Wachen anzuweisen, dass der Verkauf von Früchten, Kuchen und dergleichen,
welche mehrere Frauen und Jungen an den Eingangsthüren des Königl.
Schauspielhauses treiben, zu unterbinden. Durch die Verkäufer würden
die Geschäfte von Reibedanz, der eine ansehnliche Pacht zahle, beschädigt;
außerdem seien die meist minderwertigen Angebote an den Türen für die Besucher
eine große Belästigung.