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Regest: FW III. autorisiere I. die am 30. Oktober eingereichten Bestimmungen zu den Eintrittspreisen und Abonnements im neuen Schauspielhaus zu Berlin bekannt zu machen. Des Weiteren befehle FW III., dem Grafen von der Schulenburg die von ihm abonnierte Loge unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Theater müsse täglich ein Offizier anwesend sein. FW III. habe Generalfeldmarschal von Moellendorf darüber bereits unterrichtet. Es sei übrigens ratsam, das Theater gegen Feuergefahr in der Berliner Feuersozietät zu versichern.

Zitierhinweis

Von König Friedrich Wilhelm III. Potsdam, 16. November 1801. Montag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0009602


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