Regest: I. möge F. für das Dohmgericht in Brandenburg attestieren, dass F. seit dem Einmarsch der Franzosen im Oktober 1806 aus der Königlichen Hofstaatskasse sein Jahresgehalt von 400 Talern nicht erhalten habe. F.s Frau wolle morgen das Attest nach Brandenburg mitnehmen.

Zitierhinweis

Von Johann Christian Franz. Berlin, 24. Mai 1808. Dienstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0009346


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