Regest: Laut Vertrag habe I. jährlich Anspruch auf acht Wochen Urlaub. In diesem Jahr wolle I. vom 24. April bis 24. Mai und vom 5. August bis 5. September Urlaub nehmen. Könne er den Urlaub im Mai/April nicht nehmen, werde I. 2300 Reichstaler, die die Bremer Bühne versprochen habe, verlieren. Der Urlaub werde der Berliner Bühne nicht schaden. In Vorbereitung der Reise sei I. seit Dezember fast täglich auf der Bühne erschienen. Des Weiteren dringe I. auf eine Entschuldung des Theaters, die Verhältnisse müssten bald geklärt werden. S. wisse nicht, in welcher Marter I. und die Geschäftsführer sich befinden. Seine „beträchtlich in Anspruch genommenen Kräfte für den Kunst- und Oekonomieverkehr“ würden nicht weiter reichen. I. bitte S., des Ministers Zustimmung für den Urlaub zu erwirken.
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