Regest: S. könne, nachdem er mit Minister Altenstein in Betreff der Lage des Nationaltheaters und I.s Schreiben vom 10. April gesprochen habe, folgendes sagen: 1. Die Schulden des Theaters werden gänzlich vom König übernommen und es werden sofort Verhandlungen mit den Kreditoren geführt. 2. Einen außerordentlichen Zuschuss für das Nationaltheater könne nicht bewilligt werde, ohne dass der König den ganzen Plan kenne. 3. Ohne Bewilligung des Königs könne die Gage des Balletts nur zur Hälfte erfolgen. Andernfalls müsse das Personal entlassen werden. - S. sei der Meinung, dass I. seinen Reiseplan ausführen könne.

Zitierhinweis

Von Christoph Ludwig Friedrich Schultz. Berlin, 13. April 1810. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0009047


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