Regest: Promemoria in Betreff der Vereinigung des Berliner Nationaltheaters und der Königlichen Oper. Berichtet wird über erste Ergebnisse der Zusammenlegung beider Häuser: Der „erste Verdruss mit den trägen und aufgeblähten Opernhaus Personen“ sei überstanden. Weitere Ausführungen über die Zusammenlegung der beiden Orchester und des Balletts. „Das Hinzukomen des Corps de Ballet ist ein Vergnügen welches Sr. Majestät Ihrer Residenz schenken, indem Sie großmüthig die Besoldung desselben übernimmt“. - Klage über die Mitglieder der Königlichen Kapelle, die auf die Mitglieder des Orchesters des Nationaltheaters herabsehen würden, undiszipliniert seien und nicht zu den Proben, die beim Nationaltheater mit großem Ernst abgehalten würden, erscheinen. Die Aufführungen von Iphigenia, Sargines, Armide, Aline im Nationaltheater seien in der Ausführung von ebendem Wert wie die deutschen Opern, die im Opernhaus gegeben werden sollen. I. sehe Probleme, dass die Königliche Kapelle bisher nur vier Monate anwesend sein müsse und acht Monate abwesend sein könne. - I. sei der Meinung, dass Kapelle und Orchester unter einer Direktion stehen sollten. Überhaupt sei es notwendig, „die Vollmacht der Direktion über das gesamte Opern und MusikPersonale“ zu haben.

Zitierhinweis

Iffland, August Wilhelm: Promemoria in Betreff der Vereinigung des Berliner Nationaltheaters und der Königlichen Oper. Berlin, 4. April 1810. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0009041


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