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Regest: I. begreife, dass sich B. nach dem Bescheid der Direktionskommission unglücklich fühle, sei aber überzeugt, dass, wenn der Bescheid positiv gewesen wäre, B. in der Folge noch unglücklicher geworden wäre. I. könne B. nicht engagieren, weder als Schauspieler noch als Kopist noch als Unterbedienten. I. könne nur für den Augenblick einen Kopistendienst für 3 Taler und einen freiwilligen Beitrag für die Reise anbieten.

Zitierhinweis

An Johann Carl Böhlendorf. Berlin, 24. April 1799. Mittwoch (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0008786


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