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Regest: Schon zu Zeiten des Direktors Doebbelin habe R. die Erlaubnis, Erfrischungen im Schauspielhaus reichen zu dürfen. Da die Direktion jetzt auch in der Oper zwei Mal in der Woche Vorstellungen gebe, sei R. der Meinung, auch im Opernhaus Erfrischungen anbieten zu können. Dieses Recht würden sich aber die Erben des Grohmann, der während des Karnevals in der Oper Erfrischungen gereicht habe, anmaßen. Da der Karneval bis auf weiteres aufgehoben sei, die Erben sogar eine Pension erhalten, die Friedrich II. zur Etablierung des vormaligen „Coffe Roial“ ausgesetzt habe, sehe R. nicht ein, dass diese in R.s Kontrakt eingreifen. R. bitte darum, ihn in seinem Recht zu unterstützen.
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