Regest: Den Theatergesetzen zufolge, die B. am Anfang seines Engagement von Eysig zugestellt worden seien und die von den Professoren Ramler und Engel unterzeichnet sind, habe B. gefunden (6. Abschnitt, § 15), dass ein Schauspieler, der keinen Kontrakt hat, nur Weihnachten gekündigt werden könne. Sollte B. am 1. August gehen müssen, verlange er seine Gage bis April 1796.
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