Regest:
Aus den beigelegten Vgl. Abschrift 1
und Abschrift 2.
[Schließen]Abschriften der Kündigung von Madame Boehm, Demoiselle
König, den Herren Zimmerle, Bethmann, Fuchs, Becker und Leist ersehe J., dass die Gage an diese Personen nur noch bis
20. bzw. 31. Juli zu zahlen sei.
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