Regest: Da bei jedem Schauspieler vorausgesetzt werde, dass derselbe seine Gliedmaßen völlig gebrauchen könne, so werde der mündlich eingegangene Kontrakt mit dem Sänger Rosenau, der einen lahmen Arm habe und diesen Mangel verschwiegen habe, in zwölf Wochen gekündigt.

Zitierhinweis

Von der Generaldirektion an Rosenau. Berlin, 15. Dezember 1787. Samstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 14 vom 09.05.2023. URL: https://iffland.bbaw.de/v14/A0006996


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