Regest: Man könne trotz des Schreibens vom 20. Mai nicht erkennen, dass Unzelmann eine Schuld treffe. Der Brief des Grafen von Spaur, das Billet des Freiherrn von Stein und die Kopie eines Briefes von Unzelmann an Stein würden nichts beweisen. Außerdem sei der Brief von Unzelmann an Stein nicht von Unzelmann geschrieben. - Das Schreiben ist von Ramler und Engel unterzeichnet.
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