Regest: FW II. bestätige die unter dem Datum vom 17. Juni gemachten Vorschläge zur Einrichtung eines Pensionsfonds. Das eingezahlte Geld könne von keinem Mitglied, wenn es das Theater früher verlassen sollte, zurückgefordert werden. Die Fragen, wer pensionsfähig sei und wie hoch die Pension ausfalle, beantwortet allein die Direktion. Da die Einrichtung des Pensionsfonds von der Absicht bestimmt worden sei, Talent, Fleiß und gute Aufführung unter den Schauspielern und anderen Mitgliedern des Theaters zu fördern, so hoffe FW II., dass die Direktion diese Absicht nie aus den Augen verliere.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.