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Regest: Die Einrichtung eines Pensionsfonds für ausgediente Mitglieder sei weit gediehen. FW II. möge folgende Vorschläge bestätigen: 1. Neben den vier jährlich zu veranstaltenden Benefizvorstellungen für den Fonds soll jedes Mitglied von jedem Taler Gage drei Pfennig in den Fonds einzahlen. 2. Von Benefizvorstellungen für einzelne Mitglieder des Ensembles sollen 10 Reichstaler in den Fonds fließen. 3. von den geleisteten Beträgen dürfe kein Mitglied etwas zurückfordern können. Des Weiteren müsse geklärt werden, wer pensionsfähig sei und wie hoch die Pension ausfalle.
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