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Regest: I. habe schon bei der Revision im Herbst angemerkt, dass die vordere Treppe so stark ausgetreten sei, dass bei der bestehenden Kälte und Glätte Lebensgefahr bestehe, sie zu betreten. Das wolle I. jetzt nochmals melden. Der Schaden müsse behoben werden, damit weder die Theaterdirektion noch das Hofbauamt zur Verantwortung gezogen werden könne.
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