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Regest: Die Liebhaber- und Gesellschaftstheater in Tabagien, Gasthöfen und an öffentlichen Orten seien durch eine Verordnung aufgehoben und untersagt worden. Das Polizeidirektorium sei angewiesen, über die Befolgung zu wachen. I. müsse daher das Gesuch zur Fortführung des Gesellschaftstheaters ablehnen.

Zitierhinweis

An Mathing. Berlin, 10. Januar 1805. Donnerstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 9 vom 10.12.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v9/A0005631


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