Regest: Durch eine Voreiligkeit des Postamts in Dirschau, wo R. wegen der ausbleibenden Antwort auf ihren am 4. März mit Manuskript abgesandten Brief nachgefragt hat, ist I. mit einem Laufzettel belästigt worden. Es sei wohl seiner beschränkten Zeit geschuldet, dass eine Erwiderung bisher ausgeblieben sei; doch obgleich eine solche für sie von großem Interesse wäre, ist es sicherlich falsch, sie erzwingen zu wollen.
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