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Regest: Auf Ersuchen des Bürgers und Eigentümers Werner erteile die Direktion folgendes Attest. Werner habe in Berlin nicht nur ein gut eingerichtetes Liebhabertheater unterhalten, sondern sich auch als Schauspieler, besonders im komischen Rollenfach, gebildet und bekannt gemacht. Er besitze Kenntnisse in der Theatermalerei, welche er durch Anfertigung zweckmäßiger Dekorationen für ein kleines Theater gezeigt habe. Diese Eigenschaften ließen erhoffen, dass Werner „zur Führung einer reisenden Schauspieler-Gesellschaft für mittlere Städte“ qualifiziert sei. Da Werner gegenwärtig keine Gesellschaft führe und sein Liebhabertheater im Interesse des königlichen Nationaltheaters habe aufgehoben werden müssen, so wolle die Direktion Werner eine Konzession für einige preußische Provinzstädte unter der Bedingung erteilen, dass er die Authenrietsche Gesellschaft, von der er bereits Associé ist, übernehme.
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