Regest: E. sei von seiner Unpässlichkeit noch nicht soweit wieder hergestellt, dass er bei I. persönlich nach den beiden Manuskripten fragen kann, die er im Auftrag des Syndikus Johann Heinrich Richter in Leobschütz I. vorgelegt habe: Die Templer und Orestes. Er müsse Richter antworten und bittet daher um I.s Urteil. Selbstverständlich würde Richter Veränderungen an den Manuskripten, die einer Aufführung förderlich wären, I.s Ermessen überlassen.
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