Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 11 vom 10.02.2021. Zur aktuellen Version 14 vom 09.05.2023 gelangen Sie hier.
Regest: Sch. dankt für I.s Brief vom 20. August. Sch. sei schon durch eine vom 19. August stammende Kabinettsorder des Königs davon unterrichtet worden, dass die Unterhaltung des Schauspielhauses im nächsten Oberhofbauamtsetat berücksichtigt werden soll.
Zitierhinweis
Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.
Versionsgeschichte
Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.