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Regest: Nach bisherigen Grundsätzen dürfen Aufführungen von Privattheatern nicht in der Wohnung eines Bierschenks oder dem Wirt eines Tanzbodens stattfinden. Eine andere Einschränkung hinsichtlich des Lokals sei bisher nicht vorgenommen worden. In dieser Hinsicht habe die Privattheatergesellschaft Minerva die Erlaubnis, im Lichtenau'schen Palais zu spielen. Indes sei dem Polizeikommissar des Reviers aufgetragen worden, darauf zu achten, dass außer den Mitgliedern der Gesellschaft niemand für Bezahlung zu den Vorstellungen zugelassen werde. Des Weiteren habe man von dem Fall dem Generaldirektorium Bericht erstattet. Das Schreiben ist von Eisenberg und Brandhorst unterschrieben

Zitierhinweis

Von Polizeidirektorium. Berlin, 8. Februar 1803. Dienstag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 10 vom 28.08.2020. URL: https://iffland.bbaw.de/v10/A0005446


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