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Regest: I. berichtet, dass die Liebhabertheater auf die Kasse des Nationaltheaters einen negativen Einfluss hätten. Auf der einen Seite habe die Direktion die Verpflichtung, den Ausgabenetat des neuen großen Schauspielhauses zu erfüllen, andererseits würden sich die Privattheater vermehren und Bühnen in großen mit Logen versehenen Sälen eröffnen. Dadurch würde Publikum vom Nationaltheater abgezogen. Der König möge befehlen, dass das Armendirektorium den Saal im Lichtenau'schen Palais nicht weiterhin an Liebhabertheater vermieten dürfe. Die Liebhabertheater hätten außerdem einen schlechten Einfluss auf die Moral. Sie würden die Menschen von ihren bürgerlichen Geschäften abhalten. Des Weiteren könnten die Kosten für Miete, Garderobe, Requisiten, Beleuchtung, Musik, Dekorationen nicht aus den Beiträgen der Mitglieder beglichen, sondern nur durch die Einnahme von Eintrittsgeldern bezahlt werden. Es sei ein Unterschied, wenn gelegentlich von einem Zirkel vor sechzig oder siebzig Zuschauern zur geselligen Vergnügen dramatische Vorstellungen gegeben würden, als wenn wöchentlich vor 200 bis 250, oder gar 400 Menschen wie im Lichtenau'schen Theater gespielt würde. Die Polizeidirektion sei im Stande, FW III. einen Bericht über die Anzahl der Liebhabertheater zu geben.

Zitierhinweis

An Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 4. Februar 1803. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 7 vom 17.12.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v7/A0005443


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