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Regest: Der König habe die in der Eingabe vom 4. angeführten Gründe zur Beschränkung der sogenannten Liebhabertheater nicht unerheblich gefunden. Da bei der Vermehrung der Liebhabertheater Nachteile für die Theaterkasse und Missbräuche für die Moralität zu besorgen seien, wolle man die Aufführungen in gemieteten Sälen nicht mehr gestatten. Die nähere Bestimmung entnehme man der Abschrift des heute an das Polizeidirektorium ergangenen Reskriptes.
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