Regest:
Der Empfänger möge so schnell als möglich eine lesbare, bei der morgigen Probe nicht benötigte Abschrift von
Blumenhagens Die Schlacht bei Thermopyloi dem
Staatskanzler zukommen lassen. Sie
sollte bis acht Uhr bei Hardenberg sein. Wenn nur ein Exemplar existiere, bitte
er zu vermerken, dass es zur Probe zurückgeholt werde. Man habe viel gegen das
Stück geredet, Hardenberg sei hier gewesen und Dieses Urteil viel offenbar negativ aus, das
Stück wurde erst im Mai 1815 zweimal aufgeführt.
[Schließen]wolle sich ein eigenes Urteil
bilden.
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