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Regest: U. hatte von I. das Manuskript eines Schauspiels von Pius Alexander Wolff zur Begutachtung erhalten, aber wegen allgemeiner Geschäfte lange nicht antworten können. Er erkennt im 5. Akt das Talent des Verfassers als dramatischer Schriftsteller, dem auch ein ganzes Stück glücken würde, wenn er lernen könnte, „das Schickliche zu beachten, und seinen Geschmack zu läutern u. zu schärfen.“ Der Mangel an Sinn für das Schickliche habe sich schon in seinem Cäsario gezeigt. U. führt Figuren an, die Ekel erzeugten oder deren Gewöhnlichkeit allgegenwärtig sei. Das Stück könne in der gegenwärtigen Zeit, „die durch Müßiggang, Liederlichkeit u Egoismus von den Pflichten der Gesellschaft schon entwöhnt worden, als willkommener Gährungstopf, leicht unseelige Explosionen “ hervorrufen. U. beklagt außerdem die geschraubte Sprache des Haupthelden und unsinnige Metaphern. Bloß um des Weines willen erlaube sich der Verfasser einmal sogar einen Sprachfehler. Er hält die Aufführung für unschicklich und ist überzeugt, dass es so nicht durch die Zensur kommen werde.

Zitierhinweis

Von Johann Daniel Wilhelm Uhden. Berlin, 21. Juni 1811. Freitag (Regest). Bearb. v. Markus Bernauer. In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 10 vom 28.08.2020. URL: https://iffland.bbaw.de/v10/A0005392


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