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Regest: Detaillierte Antwort auf die von der Polizeidirektion gemachten Bemerkungen zur Feuersicherheit im Schauspielhaus. Z. B.: Alle beim Theater angestellten Arbeiter müssen sich bisher durch Feuerzettel legitimieren. Man sollte stattdessen blecherne Marken ausgeben. Nehme das Feuer so überhand, dass die Löschmaschinen nicht benutzt werden können, sei auch von außen keine Hilfe möglich. An den Ecken des Hauses Brunnen zu bohren, sei nicht nötig, es gebe in der Nähe (von der Leipziger Straße bis zu den Linden und von der Wallstraße bis zur Kanonierstraße) genug Brunnen. Für die Wasserbehälter stehe im Winter Steinsalz zu Verfügung, damit diese nicht einfrieren. Man müsse zugeben, dass das Dach, wenn es brenne, schwer zu löschen sei. Es sei aber nicht sinnvoll, Türme an den Ecken zu bauen, weil sich wegen der entstehenden Rauchentwicklung keiner darin aufhalten könnte. Beim Bau des Hauses sei darauf geachtet worden, dass die Haupttreppe in massive Wände eingelassen worden sei.

Zitierhinweis

Von Carl Gotthard Langhans und Johann George Moser. Berlin, 27. März 1803. Sonntag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 9 vom 10.12.2019. URL: https://iffland.bbaw.de/v9/A0005387


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