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Regest: Auf Veranlassung des Polizeidirektoriums und aus Notwenigkeit der Sache, werde W. bekannt gemacht, dass er sich bei jedem in der Friedrichstadt ausbrechenden Feuer im Theater einfinden müsse und es nicht eher verlassen dürfe, bis Gewissheit bestehe, dass das Theater nicht in Gefahr sei. W. möge Seidel darüber informieren.
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