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Regest: Die Direktion sei darüber verärgert, dass F. nicht, bevor I. an den König wegen einer Hypothek auf F.s Grundstück in Moabit geschrieben habe, seine tatsächlichen Schulden mitgeteilt habe. Der Kreditor Wiese habe I. die wahren Verhältnisse mitgeteilt. Das flöße kein Zutrauen in F.s Handeln ein. Der Direktion seien damit die Mittel genommen, einen nochmaligen Vorschuss von 600 Reichstalern zu zahlen. Man könne kein neues Gesuch an den König richten. Auflistung der Schulden. Unter Punkt 3 Aufzählung eingereichter Handwerksrechnungen von Horn, Biester, Eulenhut und Hoffmann. Der Vorschuss werde nur bewilligt, wenn 500 Reichstaler zurückbehalten würden, um die genannten Posten zu bezahlen. Es folgen weitere Bedingungen, denen F. zustimmen müsse. I. weise jedoch darauf hin, dass sich F. den Teil der Gage sichern müsse, der für seine notwendige Subsistenz und Erfüllung seiner Dienstpflicht nötig sei.

Zitierhinweis

An Johann Christian Franz. Berlin, 27. Januar 1804. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 7 vom 17.12.2018. URL: https://iffland.bbaw.de/v7/A0005360


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