Regest: B. schickt I. das beigelegte dramatische Werk, ist sich jedoch bewusst, dass I. eine große Zahl derartiger Einsendungen erreicht und dass diese, da sie meist zurückgehen, nur einen nutzlosen Zeitaufwand bedeuten. So wäre ihm im Falle der Ablehnung nicht nur der verlorene Gewinn unangenehm, sondern auch das Bewusstsein, sich in die Zahl der vielen eingereiht zu haben, die I. kostbare Zeit raubten. Auch wenn er die „Cultivirung der Urtheilskraft in Versen des Geschmacks nicht geradehin vernachläßigt“ habe, kann er eine Ablehnung nicht ausschließen, zumal ein Schriftsteller, der über andere gewandt urteile, oft seine eigenen Fehler übersehe. B. wartet damit, das Manuskript an andere Bühnen zu senden, bis er von I. Antwort erhalten hat.
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