Achtung! Bei diesem Dokument handelt es sich um die archivierte Version 12 vom 20.08.2021. Zur aktuellen Version 14 vom 09.05.2023 gelangen Sie hier.

Regest: FW III. habe nichts dagegen, dass der Schauspieler Franz vom 1. April 1804 an 104 Taler Zulage und alle drei Jahre ein Benefiz erhalte. Dagegen gestehe er ungern den Zuschuss von 1500 Talern aus der Nationaltheaterkasse zu, da aus dem Hypothekenschein nicht einmal der Betrag und die damit verbundenen Rechte des Amtes hervorgingen. Die Hypothek gewähre demzufolge keine Sicherheit. FW III. habe jedoch nichts dagegen, wenn Franz jährlich 100 Taler und von jeder Benefizvorstellung 200 Taler zurückzahlt. Jedoch müsse der Theaterjustiziar von Warsing darauf achten, dass die Eintragung der 1500 Reichstaler ins Hypothekenbuch erfolge.

Zitierhinweis

Von Friedrich Wilhelm III. von Preußen. Berlin, 2. Januar 1804. Montag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 12 vom 20.08.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v12/A0005318


Kanonische URLDieser Link führt stets auf die aktuellste Version dieses Dokuments.

https://iffland.bbaw.de/A0005318

Versionsgeschichte

Dieses Dokument liegt auch in älteren Versionen der digitalen Edition „Ifflands Archiv“ vor. Die Versionen, die eine Änderung gegenüber der jeweiligen Vorgängerversion beinhalten, sind mit hervorgehoben.