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Regest: FW III. habe nichts dagegen, dass der Schauspieler Franz vom 1. April 1804 an 104 Taler Zulage und alle drei Jahre ein Benefiz erhalte. Dagegen gestehe er ungern den Zuschuss von 1500 Talern aus der Nationaltheaterkasse zu, da aus dem Hypothekenschein nicht einmal der Betrag und die damit verbundenen Rechte des Amtes hervorgingen. Die Hypothek gewähre demzufolge keine Sicherheit. FW III. habe jedoch nichts dagegen, wenn Franz jährlich 100 Taler und von jeder Benefizvorstellung 200 Taler zurückzahlt. Jedoch müsse der Theaterjustiziar von Warsing darauf achten, dass die Eintragung der 1500 Reichstaler ins Hypothekenbuch erfolge.
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