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Regest: L. möge den Choristen sagen, dass das Zugeständnis, die Choristen zweimal zu bezahlen, wenn sie an einem Tag zweimal auftreten würden, nicht an deren Verdienst liege. Eine solche Bezahlung finde an keinem Theater in der Welt statt. Es geschehe nur deshalb, damit die Choristen in den Stand gesetzt würden, sich reinliche Wäsche, Schuhe und Strümpfe halten zu können. Es sei keine Besoldung ihrer Verdienste. Ein Mensch, der etwas auf sich halte, wie gering auch sein Verdienst sei, müsse für das Theater ein Paar Schuhe, weiße Stümpfe, Schnallen und eine Halsbinde haben. Diese Dinge fordere die Direktion.

Zitierhinweis

An Johann Heinrich Leidel. Berlin, 21. Januar 1803. Freitag (Regest). In: August Wilhelm Ifflands dramaturgisches und administratives Archiv. Digitale Edition, hg. v. Klaus Gerlach. Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin. Version 11 vom 10.02.2021. URL: https://iffland.bbaw.de/v11/A0004860


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