Regest: B. könne sich auf R.s mündliche und schriftliche Entlassungsgesuche nicht einlassen. R. habe mit B. und dem Oberhofmeisteramt für sechs Jahr kontrahiert. B. habe gegenüber dem Publikum in Hannover und Braunschweig Verpflichtungen und wolle sich nicht kompromittieren. In Berlin werde man einsehen, dass B. nicht anders handeln könne.
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